(1) Wird das Kindeswohl nicht gewährleistet und ist zu erwarten, dass eine (potentielle) Gefährdung bei Verbleib in der Familie oder im sonstigen bisherigen Wohnumfeld abgewendet werden kann, ist Kindern und Jugendlichen Unterstützung der Erziehung zu gewähren.
(2) Unterstützung der Erziehung umfasst insbesondere alle ambulanten und mobilen Präventivhilfen.
StKJHG · Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 15 Statistik
…Gefährdungsabklärungen (§ 25) je Kind und Jugendlichem (nach Alter und Geschlecht aufgeschlüsselt); 4. Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die Unterstützung der Erziehung (§ 27) erhalten haben (nach Alter und Geschlecht aufgeschlüsselt); 5. Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die in sozialpädagogischen Einrichtungen (§ 32) und in Pflegeverhältnissen im Rahmen…
§ 24 Erziehungshilfen
…von Erziehungshilfen sind die Gefährdungsabklärung (§ 25) und die Erstellung eines Hilfeplanes (§ 26). (2) Erziehungshilfen sind die Unterstützung der Erziehung (§ 27) und die volle Erziehung (§ 28). (3) Erziehungshilfen können im Einzelfall entweder aufgrund einer Vereinbarung (§ 29) oder aufgrund einer gerichtlichen Verfügung oder…
§ 42 Kostentragung für Hilfeleistungen
…haben die zivilrechtlich zum Unterhalt Verpflichteten einen Kostenrückersatz nach den Bestimmungen des § 44 zu leisten. (3) Die Inanspruchnahme von Erziehungshilfen gemäß § 27 ist unentgeltlich. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 110/2023…
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