Gehaltsanpassungen für Bundesbedienstete können durch Verordnung auch für die der KAGes zugewiesenen Bediensteten in Kraft gesetzt werden. Dabei brauchen die ziffernmäßigen Gehaltsansätze von Landesbediensteten nicht jenen der Bundesbediensteten zu entsprechen.
§ 46 StKDBR · StKDBR · Steiermärkisches KAGes-Zuweisungs-, Dienst- und Besoldungsrecht – StKDBR
§ 46 Anwendung bundesgesetzlicher Bestimmungen
…§ 46 Anwendung bundesgesetzlicher Bestimmungen Gehaltsanpassungen für Bundesbedienstete können durch Verordnung auch für die der KAGes zugewiesenen Bediensteten in Kraft gesetzt werden. Dabei brauchen die ziffernmäßigen Gehaltsansätze…
§ 52a Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 59/2024 – Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren
…Nr. 59/2024 festgesetzten Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren erfolgt ab dem 1. Jänner 2024 nach Maßgabe der jeweiligen Verordnung gemäß § 46 über die Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der zur Dienstleistung bei der Steiermärkischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. zugewiesenen Landesbediensteten. Anm.: in der Fassung LGBl…
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