Die Erhöhung der mit der Novelle LGBl. Nr. 59/2024 festgesetzten Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren erfolgt ab dem 1. Jänner 2024 nach Maßgabe der jeweiligen Verordnung gemäß § 46 über die Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der zur Dienstleistung bei der Steiermärkischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. zugewiesenen Landesbediensteten.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 59/2024
§ 52a StKDBR · StKDBR · Steiermärkisches KAGes-Zuweisungs-, Dienst- und Besoldungsrecht – StKDBR
§ 52a Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 59/2024 – Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren
…§ 52a Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 59/2024 – Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren Die Erhöhung der mit der Novelle LGBl. Nr. …
§ 53a Inkrafttreten von Novellen
…17 Abs. 4 und 5, § 23, § 28, § 30, § 35 Abs. 1 und 3, § 52a und die Anlage 1 mit 1. Jänner 2024 ; gleichzeitig tritt § 35 Z 3 lit. b außer Kraft; 2. § …
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