(1) Hilfe zur Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt ist Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter zu gewähren, um deren Inklusion in ein berufliches Umfeld durch die Förderung der persönlichen, sozialen und arbeitsrelevanten Kompetenz und durch Erprobung zu unterstützen.
(2) Vorrangiges Ziel ist die Beschäftigung in Betrieben des ersten Arbeitsmarkts, wobei Menschen mit Behinderung zum Zwecke der Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt auch in Betrieben von Leistungserbringern gemäß § 43 tätig sein können.
(3) Dem Menschen mit Behinderung gebührt eine monatliche Zuwendung in Höhe von 15 % des Richtsatzes gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 lit. a. Menschen mit Behinderung, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gebührt eine monatliche Zuwendung in Höhe von 20 % des Richtsatzes gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 lit. a.
(4) Die im Zusammenhang mit Hilfeleistungen gemäß Abs. 1 notwendigerweise anfallenden Fahrtkosten bei Menschen mit Behinderung sind zu übernehmen. Es sind dies die Fahrtkosten für das kostengünstigste zumutbare Verkehrsmittel zu einem Betrieb oder zu einer der nächstgelegenen geeigneten Einrichtung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2007, LGBl. Nr. 94/2014, LGBl. Nr. 90/2024
Rückverweise
StBHG · Steiermärkisches Behindertengesetz
§ 8 Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt
(1) Hilfe zur Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt ist Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter zu gewähren, um deren Inklusion in ein berufliches Umfeld durch die Förderung der persönlichen, sozialen und arbeitsrelevanten Kompetenz und durch Erprobung zu unterstützen. (2) Vorrangig…
§ 39 Beiträge
…1) Menschen mit Behinderung haben zu den Kosten der Hilfeleistungen gemäß § 8 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 18 Beiträge zu leisten. Als Grundlage für die Festsetzung der Höhe des Beitrags…
§ 3 Arten der Hilfeleistungen
…Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln (§ 6); 3. Erziehung (§ 7); 4. Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt (§ 8); 5. Lebensunterhalt (§ 9); 6. Tageseinrichtungen (§ 16); 7. Wohneinrichtungen (§ 18); 8. (Anm.: entfallen) 9. Mietzinsbeihilfe (§ 20); 10. Hilfe…
§ 2 Voraussetzungen der Hilfeleistungen
…Behinderung 1. seinen Hauptwohnsitz in der Steiermark hat, 2. eine Staatsbürgerschaft eines dem europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Staates, die Schweizer Staatsbürgerschaft oder einen Aufenthaltstitel gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 bis 8 und 13 NAG besitzt, über den Status als anerkannter Flüchtling gemäß § 3 Asylgesetz 2005 oder über den…