(1) Den Hinterbliebenen einer Beamtin/eines Beamten kann auf Antrag die Ablösung des Versorgungsbezuges bewilligt werden, wenn berücksichtigungswürdige Gründe vorhanden sind.
(2) Die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 bis 5 gelten sinngemäß.
St. PG 2009 · Pensionsgesetz 2009, St. PG 2009
§ 27 Ablösung des Versorgungsbezuges
…§ 27 Ablösung des Versorgungsbezuges (1) Den Hinterbliebenen einer Beamtin/eines Beamten kann auf Antrag die Ablösung des Versorgungsbezuges bewilligt werden, wenn berücksichtigungswürdige Gründe vorhanden sind. (2…
§ 47 Unterhaltsbeitrag für die Angehörigen und Hinterbliebenen einer/eines entlassenen Beamtin/Beamten
…gewährt werden. Er ist zu entziehen, wenn eine Voraussetzung für seine Gewährung weggefallen ist. Der Entlassung aus dem Dienststand ist der Amtsverlust nach § 27 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gleichzuhalten, wenn dadurch das Dienstverhältnis einer Beamtin/eines Beamten aufgelöst worden ist. (2) Der Unterhaltsbeitrag darf den Versorgungsgenuss nicht übersteigen…
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