§ 8a Verweisungen auf Bundesrecht
In Kraft seit 18. Juli 2023
Up-to-date
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten als solche auf die im Folgenden letztzitierte Fassung des jeweiligen Gesetzes:
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchulDigiG) erlassen wird, BGBl I Nr 185/2022.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden