S. KBBG
Gliederung
2. Abschnitt Institutionelle Einrichtungen
5. Unterabschnitt Personal
§ 26a Personaleinsatz – zusätzliches Betreuungspersonal für Kinder mit IE-Bedarf
Werden Kinder mit IE-Bedarf, für die eine sonderpädagogische Fachkraft unterstützend heranzuziehen ist (§ 21 Abs 4) betreut, ist eine sonderpädagogische Fachkraft zumindest zeitweise zusätzlich einzusetzen. Dabei ist auf die Zahl dieser Kinder sowie die Art und Intensität des Bedarfs des Kindes Bedacht zu nehmen. Werden in einer Gruppe mehr als zwei Kinder mit IE-Bedarf, für die eine sonderpädagogische Fachkraft unterstützend heranzuziehen ist (§ 21 Abs 4), betreut, ist eine sonderpädagogische Fachkraft ständig zusätzlich einzusetzen.
§ 26a S. KBBG · S. KBBG · Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019
§ 26a Personaleinsatz – zusätzliches Betreuungspersonal für Kinder mit IE-Bedarf
…§ 26a Werden Kinder mit IE-Bedarf, für die eine sonderpädagogische Fachkraft unterstützend heranzuziehen ist ( § 21 Abs 4 ) betreut, ist eine sonderpädagogische Fachkraft zumindest zeitweise zusätzlich…
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