LandesrechtSalzburgLandesesetzeSalzburger Glücksspielautomatengesetz 20261. Hauptstück Ausspielungen mit Glücksspielautomaten2. Abschnitt Voraussetzungen für die Durchführung von Ausspielungen mit Glücksspielautomaten4. Unterabschnitt Zulassung von Glücksspielautomaten§ 24

§ 24Nachträgliche Änderung von Umständen für einen ordnungsgemäßen Betrieb

In Kraft seit 01. Januar 2026
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