PO 1995
Gliederung
(1) Dem Beamten des Ruhestandes gebührt zum Ruhegenuß die Kinderzulage nach den für die Beamten des Dienststandes geltenden Vorschriften.
(2) Dem überlebenden Ehegatten oder dem eingetragenen Partner gebührt zum Versorgungsgenuss die Kinderzulage, die dem Beamten gebühren würde, wenn er nicht verstorben wäre. Dies gilt nicht, wenn das Kind Anspruch auf Waisenversorgung hat.
(3) Der Waise gebührt zum Waisenversorgungsgenuß eine Zulage im Ausmaß der Kinderzulage. Dies gilt nicht, wenn die Waise bereits eine gleichartige Zulage erhält.
§ 29 PO 1995 · PO 1995 · Pensionsordnung 1995
§ 29 Kinderzulage
…4. HAUPTSTÜCK Gemeinsame Bestimmungen für Beamte des Ruhestandes und Hinterbliebene Kinderzulage § 29. (1) Dem Beamten des Ruhestandes gebührt zum Ruhegenuß die Kinderzulage nach den für die Beamten des Dienststandes geltenden Vorschriften. (2) Dem überlebenden Ehegatten oder dem…
§ 73x Pensionsanpassung für das Kalenderjahr 2025
…2 erster Satz und Abs. 3 sowie § 5 Abs. 4 und § 6 Abs. 2 erster Satz RVZG 1995 ist das Gesamtpensionseinkommen mit 1. Jänner 2025 wie folgt zu erhöhen: 1. wenn es nicht mehr als 6.060 Euro monatlich beträgt, um 4,6…
§ 73u Pensionsanpassung und Direktzahlung für das Kalenderjahr 2023
…später erworbene zusätzliche Anspruchsberechtigung nach Abs. 4 nicht berührt. (7) Die Direktzahlung zählt nicht zum monatlichen Gesamteinkommen gemäß § 30 Abs. 2 PO 1995. Von der Direktzahlung ist kein KFA-Beitrag und kein Pensionsbeitrag zu entrichten.…
§ 73w Pensionsanpassung für das Kalenderjahr 2024
…2 erster Satz und Abs. 3 sowie § 5 Abs. 4 und § 6 Abs. 2 erster Satz RVZG 1995 ist das Gesamtpensionseinkommen mit 1. Jänner 2024 wie folgt zu erhöhen: 1. wenn es nicht mehr als 5.850 Euro monatlich beträgt, um 9,7…
§ 4 BO 1994 · BO 1994 · Besoldungsordnung 1994
§ 4 Kinderzulage
…dem später entstandenen vor. Bei gleichzeitigem Entstehen der Ansprüche geht der Anspruch des älteren Beamten vor. Für ein Kind, dem eine Zulage gemäß § 29 Abs. 3 der Pensionsordnung 1995 - PO 1995 , LGBl. für Wien Nr. 67, oder eine gleichartige Zulage zusteht, gebührt keine Kinderzulage. (7) Die Kinderzulage gebührt auch für die Zeit des…
§ 79 W-BedG · W-BedG · Wiener Bedienstetengesetz
§ 79 Kinderbeitrag
…dem später entstandenen vor. Bei gleichzeitigem Entstehen der Ansprüche geht der Anspruch der älteren Person vor. Für ein Kind, dem eine Zulage gemäß § 29 Abs. 3 der Pensionsordnung 1995 – PO 1995 , LGBl. für Wien Nr. 67, oder eine gleichartige Zulage zusteht, gebührt kein Kinderbeitrag. (4) Während einer Beschäftigung gemäß § 57 gebührt…
Rückverweise