LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. LandtagswahlordnungV. HAUPTSTÜCK Durchführung der Wahl4. ABSCHNITT Besondere Erleichterungen für die Ausübung des Wahlrechts § 50a Ausübung des Wahlrechts durch Briefwahl§ 50a

§ 50a

In Kraft seit 30. Oktober 2020
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