LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. LandtagswahlordnungVI. HAUPTSTÜCK Ermittlungsverfahren1. ABSCHNITT Feststellung der Stimmergebnisse § 59 Stimmergebnis im Wahlsprengel§ 61

§ 61§ 61 Stimmergebnisse in Gemeinden mit mehreren Wahlsprengeln

In Kraft seit 01. April 2009
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