LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. LandtagswahlordnungV. HAUPTSTÜCK Durchführung der Wahl2. ABSCHNITT Teilnahme an der Wahl § 43 Ausübung des Wahlrechts§ 44

§ 44§ 44 Wahlkarten

In Kraft seit 30. Oktober 2020
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