(1) Disziplinarstrafen sind
1. der Verweis,
2. die Geldbuße bis zu einer Höhe eines Monatsbezuges unter Ausschluß der Kinderbeihilfe,
3. die Geldstrafe bis zur Höhe von fünf Monatsbezügen unter Ausschluß der Kinderbeihilfe,
4. die Versetzung in den Ruhestand mit gemindertem Ruhebezug unter Ausschluß der Kinderbeihilfe und des Pflegegeldes,
5. die Entlassung.
(Anm: LGBl.Nr. 65/1995, 22/2001, 81/2002, 93/2009)
(2) In den Fällen des Abs. 1 Z 2 und Z 3 ist von dem Monatsbezug auszugehen, der dem Beamten auf Grund seiner besoldungsrechtlichen Stellung im Zeitpunkt der Fällung des Disziplinarerkenntnisses bzw. im Zeitpunkt der Verhängung der Disziplinarverfügung gebührt. Gebührt der Beamtin oder dem Beamten zum maßgebenden Zeitpunkt kein Monatsbezug, so ist vom letzten der Beamtin oder dem Beamten gebührenden Monatsbezug auszugehen. Allfällige Kürzungen des Monatsbezuges sind bei der Strafbemessung nicht zu berücksichtigen. (Anm: LGBl.Nr. 90/2013, 79/2024)
(3) Die Versetzung in den Ruhestand kann entweder für einen bestimmten Zeitraum oder dauernd erfolgen. Der Abzug vom Ruhebezug (der Abfertigung) ist mit höchstens 25% festzusetzen.
§ 115 Oö. LBG · Oö. LBG · Oö. Landesbeamtengesetz 1993
§ 115 § 115Disziplinarstrafen
(1) Disziplinarstrafen sind 1. der Verweis, 2. die Geldbuße bis zu einer Höhe eines Monatsbezuges unter Ausschluß der Kinderbeihilfe, 3. die Geldstrafe bis zur Höhe von fünf Monatsbezügen unter Ausschluß der Kinderbeihilfe, 4. die Versetzung in den Ruhestand mit gemindertem Ruhebezug unter Ausschlu…
§ 168 § 168Übergangsbestimmung zum Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsanpassungsgesetz 2024
…1) Auf Dienstpflichtverletzungen, die bis zum Inkrafttreten des Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsanpassungsgesetzes 2024 begangen werden, ist weiterhin § 115 Abs. 2 in der bis dahin geltenden Fassung anzuwenden. (2) Auf…
§ 14 § 14Auflösung des Dienstverhältnisses; Folgebeschäftigungen
…§ 26 Abs. 3 Oö. LGG angeführten Gründen ausgetreten ist. 4. Keine Ausbildungskosten sind: a) die Kosten von Modul 1 (§ 17 Oö. LBG) und Modul 2 (§ 18 Oö. LBG) der Dienstausbildung in der von der Dienstbehörde angebotenen Form; b) die Kosten einer verwendungsspezifischen Grundausbildung; c) die…
§ 152b § 152bVerfahren vor dem Landesverwaltungsgericht
…Dienstbehörde in Angelegenheiten der §§ 92, 93, 107 und 107a sowie über Beschwerden gegen Bescheide der Disziplinarkommission, wenn darin Disziplinarstrafen nach § 115 Abs. 1 Z 4 oder 5 sowie § 149 Z 4 oder 5 verhängt wurden, durch Senate. Dies gilt auch für…
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