LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. KommunalwahlordnungV. HAUPTSTÜCK Durchführung der Wahl2. ABSCHNITT Teilnahme an der Wahl § 47 Ausübung des Wahlrechts§ 48

§ 48§ 48 Wahlkarten

In Kraft seit 30. Oktober 2020
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