LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. KommunalwahlordnungV. HAUPTSTÜCK Durchführung der Wahl4. ABSCHNITT Besondere Erleichterungen für die Ausübung des Wahlrechts § 54a Ausübung des Wahlrechts durch Briefwahl§ 56

§ 56§ 56 Ausübung des Wahlrechts von bettlägerigen und solchen gleichzuhaltenden Wahlkartenwählern

In Kraft seit 01. Juli 2001
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