LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. KommunalwahlordnungIV. HAUPTSTÜCK Wahlbewerbung1. ABSCHNITT Bewerbung für die Wahl des Gemeinderates § 24 Passives Wahlrecht (Wählbarkeit)§ 31

§ 31§ 31 Sonstige behebbare Mängel von Wahlvorschlägen

In Kraft seit 01. April 2009
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