LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. KommunalwahlordnungIV. HAUPTSTÜCK Wahlbewerbung1. ABSCHNITT Bewerbung für die Wahl des Gemeinderates § 24 Passives Wahlrecht (Wählbarkeit)§ 28

§ 28§ 28 Wahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigte Person, Ersatz der zustellungsbevollmächtigten Person

In Kraft seit 01. April 2009
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