Im Sinn dieses Landesgesetzes bedeuten die Begriffe:
1. „ Kinder und Jugendliche ": Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;
2. „ junge Erwachsene ": Personen, die das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben;
3. „ Eltern ": Eltern, einschließlich Adoptiveltern sowie die jeweiligen Elternteile, sofern ihnen die Pflege und Erziehung (§§ 160 ff. ABGB) oder vergleichbare Pflichten und Rechte nach ausländischem Recht zukommen;
4. „ werdende Eltern ": Schwangere und deren Ehegatten oder der von der Schwangeren als Vater des ungeborenen Kindes bezeichnete Mann;
5. „ mit der Pflege und Erziehung betraute Personen ": natürliche Personen, denen die Pflege und Erziehung (§§ 160 ff. ABGB) oder vergleichbare Pflichten und Rechte nach ausländischem Recht zukommen;
6. „ nahe Angehörige ": bis zum dritten Grad Verwandte oder Verschwägerte und Ehegattinnen und -gatten oder Lebensgefährtinnen und -gefährten oder eingetragene Partnerinnen und Partner von Elternteilen;
7. „ Pflegekinder und Pflegepersonen ": siehe § 26.
Oö. KJHG 2014 · Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014
§ 4 § 4Begriffsdefinitionen
…§ 4 Begriffsdefinitionen Im Sinn dieses Landesgesetzes bedeuten die Begriffe: 1. „ Kinder und Jugendliche ": Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; 2. „ junge Erwachsene ": Personen…
§ 26 § 26Pflegekinder und Pflegepersonen
…sonstigen mit der Pflege und Erziehung betrauten Personen nicht nur vorübergehend gepflegt und erzogen werden. (2) Kinder und Jugendliche, die von nahen Angehörigen (§ 4 Z 6) nicht nur vorübergehend gepflegt und erzogen werden, gelten nur als Pflegekinder, wenn dies im Rahmen der vollen Erziehung (§ 45) erfolgt…
§ 28 § 28Vermittlung von Pflegeplätzen; Eignungsbeurteilung
…im gemeinsamen Haushalt lebende Personen zuverlässig und vertrauenswürdig sind, insbesondere nicht wegen Straftaten verurteilt wurden, die eine Gefahr für das Wohl eines Pflegekindes befürchten lassen, 4. die Pflegepersonen der Herkunftsfamilie des Pflegekindes Toleranz und Wertschätzung entgegenbringen, 5. der Altersunterschied zwischen den Pflegepersonen und dem Pflegekind dem natürlichen Altersunterschied zwischen leiblichen Eltern…
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