LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 20024. HAUPTSTÜCK DIENSTRECHTLICHE BESTIMMUNGEN FÜR VERTRAGSBEDIENSTETE UND BEAMTE8. ABSCHNITT DIENSTFREISTELLUNG UND AUSSERDIENSTSTELLUNG§ 155

§ 155§ 155 Dienstfreistellung und Außerdienststellung wegen Ausübung eines Mandats im Nationalrat, im Bundesrat oder in einem Landtag

In Kraft seit 01. Juli 2002
Up-to-date