Der 1. Teil des BMSVG ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden:
1. Entgelt im Sinne des § 6 Abs. 1 bis 4 BMSVG ist der Monatsbezug gemäß § 63 Abs. 2 sowie allfällige Sonderzahlungen gemäß § 63 Abs. 3.
2. Die Auswahl der Betrieblichen Vorsorgekasse hat durch den Gemeinderat zu erfolgen.
3. § 1, § 5, § 6 Abs. 2, 3 und 5, § 7 Abs. 5 bis 7, § 8, § 9 Abs. 1, § 10 und § 11 Abs. 4 BMSVG sind nicht anzuwenden.
Rückverweise
NÖ GBedG 2025 · NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025
§ 1 § 1
…2) Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten sinngemäß für Personen, deren privatrechtliches Dienstverhältnis zu einem Gemeindeverband (Schulgemeinde, Standesamts- oder Staatsbürgerschaftsverband usw.) oder Verwaltungsgemeinschaft (§ 14a NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000) nach dem 31. Dezember 2024 begründet wurde. (3) Auf die in den Abs. 1 bis 2 genannten Personen…
§ 51 § 51
…1. Beschäftigungsverbotes nach den §§ 2 oder 4 des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen, 2. Karenzurlaubes nach §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000, 3. Präsenz…
§ 49 § 49
…steht, auf einem gleichwertigen Arbeitsplatz vorzunehmen. (2) Über Antrag ist im Anschluss an einen Karenzurlaub (Abs. 1), auf dessen Gewährung gemäß §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes oder nach gleichartigen bundesgesetzlichen Bestimmungen oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ VKUG 2000 ein Rechtsanspruch…
§ 44 § 44
…soweit er nicht bis zum 31. Dezember des dem Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres verbraucht wurde. Bei Vertragsbediensteten, die einen Karenzurlaub nach den §§ 15 bis 15d und 15h des NÖ Mutterschutz-Landesgesetzes, LGBl. 2039, (im Folgenden: NÖ Mutterschutz-Landesgesetz) oder nach den §§ 3 bis 9 und 13 des NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetz …