BMSVG
Gliederung
Die Abtretung oder Verpfändung von Abfertigungsanwartschaften im Sinne des § 3 Z 3 ist rechtsunwirksam, soweit der Anwartschaftsberechtigte darüber nicht als Abfertigungsanspruch verfügen kann. Für die Pfändung gilt die Exekutionsordnung (EO), RGBl. Nr. 79/1896.
§ 8 BMSVG · BMSVG · Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
§ 8 Verfügungs- und Exekutionsbeschränkungen
…§ 8. Die Abtretung oder Verpfändung von Abfertigungsanwartschaften im Sinne des § 3 Z 3 ist rechtsunwirksam, soweit der Anwartschaftsberechtigte darüber nicht als Abfertigungsanspruch verfügen…
§ 72 Vollziehung
…für Wirtschaft und Arbeit und der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz im Rahmen ihres Wirkungsbereiches, 4. der §§ 7 Abs. 3 bis 8 und 27 Abs. 8 die Bundesministerin für Gesundheit, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, 5. des § …
§ 82a K-LVBG 1994 · K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
§ 82a § 82a Abfertigung, Anwendung des BMSVG
…als einen Monat gebührt, ist das monatliche Entgelt im Hinblick auf die Berechnung der fiktiven Bemessungsgrundlage nach § 7 Abs. 3 oder 4 BMSVG nach § 44 Abs. 8 ASVG zu berechnen.…
§ 29 NÖ SÄG 1992 · NÖ SÄG 1992 · NÖ Spitalsärztegesetz 1992
§ 29 4. Abschnitt
…Mitarbeitervorsorge § 29 Mitarbeitervorsorge Für Ärzte, deren Beschäftigungsverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 beginnt, ist der 1. Teil des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes ( BMSVG ), BGBl. I Nr. 100/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 119/2024, mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. Entgelt im Sinne…
§ 54a GBDO · GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 54a § 54a
…Mitarbeitervorsorge Der 1. Teil des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes ( BMSVG ) ist auf nach dem 31. Dezember 1956 geborene Gemeindebeamte des Dienststandes mit folgenden Maßgaben sinngemäß anzuwenden: 1. Entgelt im Sinne des § 6…
§ 101 K-GMG · K-GMG · Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz - K-GMG
§ 101 § 101 Abfertigung
…1) Für Gemeindemitarbeiterinnen gilt der erste Teil des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes – BMSVG , BGBl. I Nr. 100/2000, sinngemäß nach folgenden Maßgaben: 1. Entgelt iSd § 6 Abs. 1 bis 4 BMSVG sind die…
Rückverweise