Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist ermächtigt, die in diesem Gesetz festgelegten Geldbeträge durch Verordnung wie folgt zu erhöhen:
1. Kommt es zu einer Vereinbarung über die Höhe des Gehalts zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und den Dienstgebervertretern auf Bundesebene, kann die Erhöhung dementsprechend erfolgen.
2. Liegt eine Vereinbarung nach Z 1 nicht vor, kann die Erhöhung entsprechend einer Vereinbarung über die Höhe des Gehalts zwischen der Younion – die Daseinsgewerkschaft, Landesgruppe Salzburg, einerseits und der Stadt andererseits erfolgen.
MagBeG · Magistrats-Bedienstetengesetz
§ 177c Erhöhung der Bezüge
…Erhöhung der Bezüge § 177c Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist ermächtigt, die in diesem Gesetz festgelegten Geldbeträge durch Verordnung wie folgt zu erhöhen: 1. Kommt es zu einer Vereinbarung…
§ 215 Rückwirkung von Verordnungen
…215 Verordnungen zur Durchführung dieses Gesetzes können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Der Zeitraum der Rückwirkung darf bei anderen als den auf § 177c gestützten Verordnungen drei Monate nicht übersteigen.…
§ 222 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl Nr 93/2022
…Überschriften des 1., 2., 2a. und 3. Unterabschnitts im 11. Abschnitt, die §§ 149a, 154 Abs 3 , 160, 168a bis 168h, 177, 177a, 177b, 177c, 178 Abs 1, Abs 3 und Abs 5, 179 Abs 1 und 2, 180 Abs 3, 183 Abs 2, 191, 192 Abs 4, 197 Abs…
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