§ 215 Rückwirkung von Verordnungen
In Kraft seit 01. August 2024
Up-to-date
Verordnungen zur Durchführung dieses Gesetzes können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Der Zeitraum der Rückwirkung darf bei anderen als den auf § 177c gestützten Verordnungen drei Monate nicht übersteigen.
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