LBedG 2000
Gliederung
I. Hauptstück Dienstverhältnis der Landesbediensteten
4. Abschnitt*) Dienstbezüge im „Gehaltssystem neu“
§ 81 § 81*) Dienstverhältnisse mit Sonderregelungen
(1) Wenn es zur Besetzung einer Stelle mit qualifiziertem Personal oder zur Erhaltung solchen Personals auf einer Stelle dringend erforderlich ist, kann dem Landesbediensteten eine Sonderzulage gewährt werden.
(2) Weiters kann die Landesregierung durch Verordnung eine Sonderzulage für bestimmte Gruppen von Landesbediensteten festlegen, soweit dies zur Inanspruchnahme von Zuschüssen des Bundes zum Zwecke der Erhöhung des Entgelts erforderlich ist. In dieser Verordnung sind insbesondere nähere Bestimmungen über den Kreis der Anspruchsberechtigten, die Anspruchsvoraussetzungen sowie über die Höhe der Zulage und deren Auszahlungsmodalitäten vorzusehen.
(3) In Ausnahmefällen können mit Landesangestellten durch schriftlichen Vertrag von den Bestimmungen des 4. Abschnittes des I. Hauptstückes abweichende Regelungen getroffen werden. Solche Verträge sind als Sonderverträge zu bezeichnen.
*) Fassung LGBl.Nr. 5/2023
§ 97 LBedG 2000 · LBedG 2000 · Landesbedienstetengesetz 2000
§ 97
…Austritt – § 27a – Folgebeschäftigung – § 30 – Verschwiegenheitspflicht – § 47 – Alterskarenz – § 49 – in Verbindung mit § 60 Landesbedienstetengesetz 2000 - Verjährung – § 70 – Ruhebezugsbeitrag – § 75 – Abfertigung des Ruhebezugs – § 75a – Ruhebezüge und Versorgungsgenüsse – § 76 – Ruhebezug…
§ 131 § 131 Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 5/2023
…über eine Sonderzulage im Dienstrecht – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 5/2023, tritt rückwirkend am 1. Jänner 2022 in Kraft. (2) Eine Verordnung nach § 81 Abs. 2 in der Fassung LGBl.Nr. 5/2023 kann auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden, frühestens jedoch mit Wirkung ab 1. Jänner 2022…
§ 82c
…– Nebenbezüge – § 77 – Reisegebühren – § 78 – Sachleistungen – § 79 – Bezugsvorschuss – § 80 – Aushilfen, Unterhaltsbeiträge – § 81 – Dienstverhältnisse mit Sonderregelungen – § 81a – Pensionskassenvorsorge – § 81b – Überprüfungskommission – mit der Abweichung zu Abs. 1 , dass Abs. 1 lit…
§ 62 § 62*) Dienstbezüge
…§ 74 ; e) Teuerungszulage gemäß Abs. 3 ; f) Besondere Zulage gemäß Abs. 4 . Als Monatsbezug gilt auch ein aufgrund eines Dienstverhältnisses mit Sonderregelungen gemäß § 81 gebührendes Entgelt, sofern in diesen nicht anderes vereinbart bzw. in einer Verordnung nach § 81 Abs. 2 nicht anderes geregelt wird. Dem Landesbediensteten, dessen Wochenarbeitszeit…
§ 160 LBedG 1988 · LBedG 1988 · Landesbedienstetengesetz 1988
§ 160 § 160 Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 5/2023
…Sammelnovelle, LGBl.Nr. 5/2023, tritt rückwirkend am 1. Jänner 2022 in Kraft. (2) Eine Verordnung nach § 49 in Verbindung mit § 81 Abs. 2 des Landesbedienstetengesetzes 2000 sowie nach § 125 Abs. 3 in der Fassung LGBl.Nr. 5/2023 kann auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden, frühestens jedoch mit…
§ 56
…Maßgabe des § 57 Abs. 4 , Dienstzulage, Ergänzungszulage). Als Monatsbezug gilt auch eine Sonderzulage nach § 49 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 81 Abs. 2 des Landesbedienstetengesetzes 2000 , sofern in einer Verordnung nach diesen Bestimmungen nicht anderes geregelt wird. Dem Landesbeamten, dessen Wochenarbeitszeit nach § 41 dieses Gesetzes in Verbindung mit den §…
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