Dem Beamten gebührt eine Auslandsverwendungszulage, bestehend aus
1. einem Grundbetrag,
2. einem Funktionszuschlag nach Maßgabe seiner dauernden dienstlichen Verwendung,
3. einem Zonenzuschlag nach Maßgabe der kürzesten geographischen Entfernung seines ausländischen Dienst- und Wohnortes von Wien, sofern diese Entfernung mehr als 200 Kilometer beträgt und der Dienstort nicht als Grenzort im Sinne des § 77 gilt,
4. einem Ehegattenzuschlag, solange sich der Ehegatte bei gemeinsamer Haushaltsführung mit dem Beamten ständig am ausländischen Dienst- und Wohnort aufhält, und
5. einem Kinderzuschlag für jedes
a) eheliche Kind,
b) legitimierte Kind,
c) Wahlkind,
d) uneheliche Kind,
e) Stiefkind
des Beamten, für das er gemäß § 5 Anspruch auf Kinderzulage hat, solange es sich ständig am ausländischen Dienst- und Wohnort des Beamten aufhält.
Rückverweise
LBBG 2001 · Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001
§ 2a Eingetragene Partnerschaft
…Folgende Bestimmungen dieses Hauptstücks sind auf nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz eingetragene Partnerinnen von Beamtinnen und eingetragene Partner von Beamten sinngemäß anzuwenden: § 34a Z 4, § 34g Abs. 11 und § 39 Abs. 3.…
§ 34 Im Ausland verwendete Beamte
…Der Beamte hat, solange er einer im Ausland gelegenen Dienststelle zur dauernden Dienstleistung zugewiesen ist und dort wohnen muss, nach Maßgabe der §§ 34a bis 34h Anspruch auf den Ersatz der besonderen Kosten, die ihm durch die Verwendung im Ausland notwendigerweise entstehen oder entstanden sind.…
§ 34c Wohnkostenzuschuss
…und Ausstattung angemessenen Wohnung. Bei der Beurteilung der Angemessenheit sind zu berücksichtigen: 1. Familienangehörige, für die der Beamte Anspruch auf einen Zuschlag gemäß § 34a Z 4 oder 5 hat, 2. besondere ortsübliche, von den Verhältnissen im Inland wesentlich abweichende Lebens- und Wohnverhältnisse am ausländischen Dienstort, 3. ein allfälliger…
§ 34d Zuschüsse für Familienangehörige
…Dem Beamten gebührt 1. ein Ausbildungskostenzuschuss für jedes Kind, für das er Anspruch auf Kinderzuschlag gemäß § 34a Z 5 hat, zu den Kosten für die Schul- oder Berufsausbildung am ausländischen Dienst- und Wohnort bis zur Volljährigkeit des Kindes oder, wenn die…