(1) Dem Beamten, dem am ausländischen Dienstort keine Dienst- oder Naturalwohnung zugewiesen oder sonst überlassen worden ist, gebührt ein Wohnkostenzuschuss zu den Kosten für die Anmietung einer eigenen, nach Art, Lage, Größe und Ausstattung angemessenen Wohnung. Bei der Beurteilung der Angemessenheit sind zu berücksichtigen:
1. Familienangehörige, für die der Beamte Anspruch auf einen Zuschlag gemäß § 34a Z 4 oder 5 hat,
2. besondere ortsübliche, von den Verhältnissen im Inland wesentlich abweichende Lebens- und Wohnverhältnisse am ausländischen Dienstort,
3. ein allfälliger Raumbedarf zur Entfaltung einer dem Beamten vom Dienstgeber aufgetragenen aktiven Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege und
4. das Mietpreisniveau am ausländischen Dienst- und Wohnort.
(2) Dem Beamten, der bis zum Bezug oder bis zur Erlangung einer Wohnung am ausländischen Dienstort eine vorübergehende Unterkunft benützen muss, gebührt auf die hierfür unbedingt notwendige Dauer ein Wohnkostenzuschuss zu den entstandenen Kosten für die angemessene Unterbringung des Beamten und seiner Familienangehörigen, für die er Anspruch auf einen Zuschlag gemäß § 34a Z 7 oder 8 hat.
Rückverweise
LBBG 2001 · Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001
§ 34f Folgekostenzuschuss
…Dem Beamten gebührt ein Folgekostenzuschuss, wenn ihm nach der Verwendung im Ausland 1. dort noch besondere Kosten im Sinne des § 34c Abs. 1 oder des § 34d Z 1 oder 2. im Inland besondere Kosten a) durch die Eingliederung der im § …
§ 82 Zuteilungsgebühr
…bei einer Dienstzuteilung in der Dauer von weniger als zwei Jahren § 34a Z 1 bis 3, § 34b und § 34c, 2. bei einer Dienstzuteilung in der Dauer von mindestens zwei Jahren die §§ 34a bis 34d und 34f. Wird eine Dienstzuteilung nach Z…
§ 34g Gemeinsame Bestimmungen zu den §§ 34a bis 34f
…ein Anspruch auf Gehalt besteht. (2) Die Zuschläge gemäß § 34a Z 4 und 5 sowie die Zuschüsse gemäß den §§ 34c bis 34f gebühren nur auf Antrag des Beamten. (3) Die Zulagen und Zuschüsse gemäß den §§ 34a bis 34f gelten als Aufwandsentschädigung. Die…