(1) Mit der Erklärung zum Nationalpark soll sichergestellt werden, dass
a) Gebiete, welche die Voraussetzungen nach § 1 erfüllen, in ihrer völligen oder weitgehenden Ursprünglichkeit zum Wohl der Bevölkerung der Region und der Republik Österreich, zum Nutzen der Wissenschaft und zur Förderung der regionalen Wirtschaft und der Land- und Forstwirtschaft erhalten werden,
b) die für solche Gebiete charakteristische Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume und allenfalls vorhandene historisch bedeutsame Objekte und Landschaftsteile bewahrt werden und
c) einem möglichst großen Kreis von Menschen auch in aller Zukunft ein eindrucksvolles Naturerlebnis ermöglicht wird.
(2) Verordnungen und Entscheidungen auf Grund von Landesgesetzen, welche Auswirkungen auf das Gebiet eines Nationalparks haben, dürfen den Zielen dieses Gesetzes nicht widersprechen. Das Land und die Gemeinden, die Anteil an einem Nationalpark haben, haben als Träger von Privatrechten auf die Ziele dieses Gesetzes Bedacht zu nehmen.
Rückverweise
K-NBG 2019 · Kärntner Nationalpark- und Biosphärenparkgesetz 2019 – K-NBG 2019
§ 9 § 9
…2021 zu erlassen, welches darauf abzielt, dieses Gebiet als Lebens- und Wirtschaftsraum sowie für die dort ansässige Bevölkerung bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Ziele des § 2 zu erhalten. (2) Erfordernisse und Schutzmaßnahmen, die im Schutzgebiet eines Nationalparks zur Verwirklichung der Ziele im Sinne des § 2 anzustreben sind, sind von…
§ 3 § 3
…Bergwacht und von Rettungsorganisationen einschließlich der Maßnahmen zur Vorbereitung solcher Einsätze; c) Maßnahmen im Zuge eines Einsatzes des Bundesheeres in den Fällen des § 2 Abs. 1 lit. a bis c des Wehrgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 146/2001, einschließlich der Maßnahmen zur Vorbereitung solcher…
§ 1 § 1
…weitgehenden Ursprünglichkeit nicht oder nicht nachhaltig beeinträchtigt wurde, c) Ökosysteme von besonderer Eigenart, wissenschaftlicher oder landschaftsprägender Bedeutung beherbergt und d) eine den Zielen (§ 2) entsprechende flächenmäßige Ausdehnung aufweist, kann von der Landesregierung durch Verordnung zum Nationalpark erklärt werden.…
§ 16 § 16
…1) In der Nationalparkregion können vom Nationalparkfonds (§ 19) unter Bedachtnahme auf die mit der Erklärung eines Gebietes zum Nationalpark verfolgten Ziele (§ 2) folgende Maßnahmen gefördert werden: a) Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung von ökologisch wertvollen Flächen und von naturschonenden Bewirtschaftungsformen zur Erhaltung der Artenvielfalt; b) Maßnahmen zur Erhaltung…