(1) §§ 23 bis 35c K-DRG 1994, LGBl. Nr. 71, sind sinngemäß auf Vertragsbedienstete anzuwenden. Teil der dienstlichen Ausbildung der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I ist auch der Einführungslehrgang. Im Einführungslehrgang sind neu aufgenommenen Vertragsbediensteten grundsätzliche Informationen aus folgenden Gebieten zu vermitteln:
1. Grundzüge des EU-Rechts und der EU-Institutionen,
2. Grundzüge des Österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts sowie der Behördenorganisation,
3. Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, der öffentlichen Betriebswirtschaftslehre, des Haushaltsrechts und des Public Managements,
4. Grundzüge des Dienst- und Besoldungsrechtes,
5. fachspezifische Inhalte.
(2) Die Landesregierung darf für die im Verwaltungsdienst der Landeskrankenanstalten und der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft tätigen Vertragsbediensteten mit Verordnung eine krankenhausspezifische Basisausbildung vorsehen, wenn diese zur Vermittlung, Erweiterung oder Vertiefung der für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten notwendig ist. Diese ersetzt die Grundausbildung und den Einführungslehrgang nach Abs. 1.
K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
§ 3 § 3Dienstliche Ausbildung
…§ 3 Dienstliche Ausbildung (1) §§ 23 bis 35c K-DRG 1994, LGBl. Nr. 71, sind sinngemäß auf Vertragsbedienstete anzuwenden. Teil der dienstlichen Ausbildung der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I ist auch der Einführungslehrgang. Im Einführungslehrgang sind…
§ 114a § 114aGeltungsbereich
…Abschnitt VIa Sonderbestimmungen für Dienstverhältnisse zur Ausbildung § 114a Geltungsbereich (1) Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für die Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppen k 6e und k 6f. (2) Unbeschadet des § 1 Abs. 6 finden auf Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe k 6e, soweit in diesem Abschnitt nicht etwas anderes…
§ 4 § 4Krankenhausspezifische Basisausbildung
…§ 4 Krankenhausspezifische Basisausbildung (1) Wenn die Landesregierung eine krankenhausspezifische Basisausbildung nach § 3 Abs. 2 einführt, hat sie mit Verordnung die Fachgebiete und Bildungsinhalte der krankenhausspezifischen Basisausbildung iSd § 3 Abs. 2 unter Bedachtnahme auf…
§ 7 § 7Dienstvertrag
…Kärntner Landtages durch Zeitablauf endet und nicht verlängert wird, ist auf Ansuchen des Vertragsbediensteten ein unbefristetes Dienstverhältnis zu begründen, wenn 1. er die Dienstprüfung (§ 3 K-LVBG 1994 iVm § 27 K-DRG 1994), die krankenhausspezifische Basisausbildung (§ 5 K-LVBG 1994) oder eine gleichwertige Prüfung (§ 35 K-DRG 1994) erfolgreich absolviert…
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