K-LVBG 1994
(1) Wenn die Landesregierung eine krankenhausspezifische Basisausbildung nach § 3 Abs. 2 einführt, hat sie mit Verordnung die Fachgebiete und Bildungsinhalte der krankenhausspezifischen Basisausbildung iSd § 3 Abs. 2 unter Bedachtnahme auf die besonderen Erfordernisse der Krankenhausverwaltung und –organisation zu regeln.
(2) Zur Vermittlung der Basisausbildung iSd Abs. 1 sind vom Vorstand der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft Ausbildungslehrgänge zu organisieren und durchzuführen. Bedienstete der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft sind vom Vorstand der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft, Bedienstete der Landeskrankenanstalten sind von der Krankenanstaltenleitung der jeweiligen Landeskrankenanstalt auf Antrag zu einem Ausbildungslehrgang zuzulassen, wenn sie im Zeitpunkt der Antragstellung eine Tätigkeit von mindestens einem Jahr im Verwaltungsdienst einer Krankenanstalt oder in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft nachweisen können.
§ 114a K-LVBG 1994 · K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
§ 114a Abschnitt VIa Sonderbestimmungen für Dienstverhältnisse zur Ausbildung
…§ 114a Geltungsbereich (1) Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für die Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppen k 6e und k 6f. (2) Unbeschadet des § 1 Abs. 6 finden auf Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe k 6e, soweit in diesem Abschnitt nicht etwas anderes…
§ 17 § 17 Meldepflichten
…von Abs. 2a erster Satz eine Meldepflicht verfügen. (2c) Kein Vertragsbediensteter darf davon abgehalten werden, einen Verdacht oder Vorwurf im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 bis 15 des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung – BAK-G auch direkt und außerhalb des…
§ 42 § 42 Vorrückung in höhere Entlohnungsstufen
…Entlohnungsschemas k, Entlohnungsgruppen ks1, ks2, ks3 und ks4 . (2a) Der Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas I, der die Dienstprüfung oder die krankenhausspezifische Basisausbildung ( §§ 3 und 4 iVm § 27 K-DRG 1994 ) erfolgreich absolviert hat, ist an dem der erfolgreichen Absolvierung der Ausbildung folgenden Monatsersten, oder wenn die Ausbildung an einem Monatsersten abgeschlossen wird, mit diesem, in…
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