§ 73b § 73bGeltungsbereich
In Kraft seit 01. November 1992
Up-to-date
§§ 74 und 75 gelten nur für Dienstverhältnisse, deren Beginn vor dem 1. Juli 2006 liegt. Die Anwendbarkeit der §§ 74 und 75 schließt die Anwendung des § 73a aus.
K-GVBG · Kärntner Gemeindevertragsbedienstetengesetz - K-GVBG
§ 73b § 73bGeltungsbereich
…Abschnitt IVa Bestimmungen für Dienstverhältnisse, deren Beginn vor dem 1. Juli 2006 liegt § 73b Geltungsbereich §§ 74 und 75 gelten nur für Dienstverhältnisse, deren Beginn vor dem 1. Juli 2006 liegt. Die Anwendbarkeit der §§…
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