(1) Der Kärntner Landesfeuerwehrverband hat nach Anhörung der Landesregierung unter Bedachtnahme auf die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft und Schlagkraft der Feuerwehren mit Verordnung Bestimmungen über die Aus- und Weiterbildung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und der Betriebsfeuerwehren zu erlassen. Unter denselben Voraussetzungen sind die für die Ausübung einer Funktion in einer Feuerwehr erforderlichen Lehrgänge festzulegen. Unter Bedachtnahme auf die Aufgaben einer Feuerwehrjugendgruppe und das Alter ihrer Mitglieder sind die für die Ausbildung der Mitglieder einer Feuerwehrjugendgruppe maßgeblichen Regelungen festzulegen.
(2) In der Verordnung nach Abs. 1 sind auch Richtlinien für die Beförderung von aktiven Mitgliedern einer Freiwilligen Feuerwehr und einer Betriebsfeuerwehr festzulegen. Hiebei ist auf die Ausbildung, die Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit sowie auf die bekleidete Funktion in einer Feuerwehr Bedacht zu nehmen.
Rückverweise
K-FWG 2021 · Kärntner Feuerwehrgesetz 2021 – K-FWG 2021
§ 45 § 45Ausbildung und Beförderung
(1) Der Kärntner Landesfeuerwehrverband hat nach Anhörung der Landesregierung unter Bedachtnahme auf die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft und Schlagkraft der Feuerwehren mit Verordnung Bestimmungen über die Aus- und Weiterbildung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und der Betriebsfeu…
§ 6 § 6Organe der Freiwilligen Feuerwehr
…46) der Ortsfeuerwehr, 2. die Bestellung der erforderlichen Beauftragten als Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses, 3. die Aufnahme von Feuerwehrmitgliedern, 4. die Beförderung von Feuerwehrmitgliedern (§ 45 Abs. 2), 5. der Ausschluss von Feuerwehrmitgliedern (§ 10 Abs. 2) im Einvernehmen mit dem Ortsfeuer-wehrausschuss, 6. die Ausbildung und Schulung der…
§ 7 § 7Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
…auf Probe. Das Mitglied auf Probe wird nach Ablauf eines Jahres zum aktiven Mitglied der Feuerwehr, wenn es die in der Verordnung nach § 45 Abs. 1 für Probemitglieder vorgesehene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. War ein Bewerber um eine Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr bereits aktives Mitglied in einer Betriebs…
§ 14 § 14Einrichtung
…möglichen Gefahren eine Mindestmitgliederzahl und die Mindestausrüstung einer Betriebsfeuerwehr festzulegen. Die Ausbildung und Weiterbildung der Mitglieder der Betriebsfeuerwehr hat nach den Bestimmungen des § 45 Abs. 1 zu erfolgen. (4) Verfügt ein nach Abs. 3 zur Errichtung einer Betriebsfeuerwehr verpflichteter Betrieb über keine ständig in ausreichender Zahl anwesende…