Für Beamte, die Mitglied des Nationalrates, des Bundesrates oder des Landtages, Bundespräsident, Mitglied der Bundesregierung, Staatssekretär, Präsident des Rechnungshofes, Mitglied der Volksanwaltschaft, Mitglied einer Landesregierung, Mitglied des Europäischen Parlaments oder der Europäischen Kommission, Bürgermeister, Bürgermeister-Stellvertreter oder amtsführender Stadtrat der Landeshauptstadt Innsbruck oder Bürgermeister einer anderen Gemeinde sind, gelten hinsichtlich der Dienstfreistellung bzw. Außerdienststellung und Kürzung der Bezüge die §§ 5 bis 8 des Landesbeamtengesetzes 1998 sinngemäß. Die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Entscheidungen obliegen dem Gemeinderat; sie sind der Landesregierung unverzüglich anzuzeigen.
§ 95 GBG 2022 · GBG 2022 · Gemeindebeamtengesetz 2022
§ 95 § 95
…42 dieses Gesetzes tritt, in der lit. b das Zitat „ § 5 Abs. 1 “ durch das Zitat „ § 81 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes 1998 “ ersetzt wird, in der lit. c an die Stelle der…
§ 68 GKUFG 1998 · GKUFG 1998 · Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998
§ 68 § 68
…Reihenfolge, in der die Beitragspflicht entstanden ist, anzurechnen. (3) Der Anspruch nach Abs. 1 besteht nicht während der Dauer einer Außerdienststellung nach § 81 des Gemeindebeamtengesetzes 2022 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 und 4 und § 6 des Landesbeamtengesetzes 1998 , LGBl. Nr. 65/1998; Abs…
§ 82 § 82
…§ 2 lit. e des Landesbeamtengesetzes 1998 gebührenden Bezüge; dies gilt bei Kürzungen, teilweisem oder gänzlichem Entfall der Bezüge nach § 81 des Gemeindebeamtengesetzes 2022 , LGBl. Nr. 97/2022, in der jeweils geltenden Fassung, bei teilweisem oder gänzlichem Verzicht auf die Bezüge und bei der Altersteilzeit nach § …
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