(1) Das Personal in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ist, ausgenommen das Grobreinigungs- und Hauspersonal, insbesondere nach Maßgabe der vom Land Steiermark angebotenen Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens drei Tagen je Betriebsjahr nach § 10 Abs. 1 StKBBG 2019 zur Fortbildung verpflichtet. Das pädagogische Fach- und Hilfspersonal hat jedenfalls einen Kindernotfallkurs zu absolvieren, der regelmäßig aufzufrischen ist.
(2) Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen gilt bis zu dem in Abs. 1 genannten Ausmaß als Dienstobliegenheit bzw. als Arbeitsauftrag. Die Erhalter haben, sofern es sich um Fortbildungsveranstaltungen innerhalb der Steiermark handelt, dem Personal die Teilnahme zu ermöglichen. Sofern es sich um Fortbildungsveranstaltungen außerhalb der Steiermark handelt, kann der Erhalter dem Personal die Teilnahme ermöglichen.
Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 45/2007, LGBl. Nr. 90/2020
Rückverweise
G-DBRKB · Dienst- und Besoldungsrecht der Gemeindebediensteten in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen (G-DBRKB)
§ 5 Fortbildung
(1) Das Personal in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ist, ausgenommen das Grobreinigungs- und Hauspersonal, insbesondere nach Maßgabe der vom Land Steiermark angebotenen Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens drei Tagen je Betriebsjahr nach § 10 Abs. 1 StKBBG 2019 zur F…
§ 18 Inkrafttreten von Novellen
… 1 bis 3, § 2 Abs. 2 und 3, § 3, § 4 Abs. 1 bis 3, § 5, der Überschrift des II. Abschnitts, des § 6, der §§ 7 und 8 Abs. 1 und 2, der §§ …
§ 5a Sonderbestimmungen für Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer
…1) § 1 Abs. 1 und 2, § 2 Abs. 1 und § 5 gelten mit der Maßgabe, dass die gesamte regelmäßige Wochendienstzeit für Betreuungsaufgaben aufzuwenden ist, wobei die in den Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen anfallenden hauswirtschaftlichen Tätigkeiten (wie…
§ 3 Ferien und Erholungsurlaub
…Erzieher an heilpädagogischen Horten) sind mit Ausnahme der in den Abs. 2 und 3 getroffenen Regelungen sowie in der Dauer der im § 5 vorgesehenen Fortbildungsveranstaltungen während der Ferien beurlaubt (Erholungsurlaub). (1a) Unter Ferien sind folgende Zeiträume zu verstehen: 1. die Hauptferien, beginnend mit dem Samstag, der zwischen dem…