(1) Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf fachlicher Grundlage die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die die Verwirklichung eines Planes der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen (§ 16)
a) auf Menschen und die biologische Vielfalt einschließlich der Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume,
b) auf Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima,
c) auf die Landschaft und
d) auf Sach- und Kulturgüter
hat oder haben kann, wobei Wechselwirkungen mehrerer Auswirkungen untereinander miteinzubeziehen sind.
(2) Vor Erlassung des Plans der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen
a) mit neuer Entwässerung von Kulturland von mehr als 30 ha oder
b) mit Veränderung des bisherigen Geländeniveaus im Ausmaß von mehr als 1 m Höhe, sofern deren Flächensumme 20 ha überschreitet, wobei Terrainveränderungen bei Wegbauten nicht einzurechnen sind, oder
c) wenn ein durch Verordnung nach § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung festgelegtes Schutzgebiet, insbesondere auch ein Europaschutzgebiet, berührt wird und eine Gefährdung der für das Schutzgebiet in der Verordnung festgelegten Schutzziele zu erwarten ist, oder
d) wenn sich durch die vorgesehenen Maßnahmen und Anlagen die qualitative oder quantitative Ausstattung an naturnahen Strukturelementen im Zusammenlegungsgebiet nachhaltig insgesamt wesentlich verringern würde,
ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den folgenden Bestimmungen durchzuführen. Ebenso ist auch bei Änderungen oder Erweiterungen eines solchen bereits erlassenen, durchgeführten oder in der Durchführungsphase befindlichen Plans der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen, welche die Schwellenwerte nach lit. a oder b erreichen bzw. die Kriterien nach lit. c oder d erfüllen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
(3) Das UVP-Verfahren ist im Rahmen des Verfahrens zur Erlassung des Plans der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen (§ 16) durchzuführen. Es besteht in der Erstellung einer Umweltverträglichkeitserklärung (§ 16c), ihrer Veröffentlichung im Internet (§ 16d), Konsultationen bei grenzüberschreitenden Auswirkungen (§ 16e) und mündet in die Berücksichtigung der Ergebnisse des Ermittlungserfahrens bei der Erlassung des Plans der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen (§ 16f) und seiner Ausführung.
*) Fassung LGBl.Nr. 29/2002, 32/2006, 44/2013, 4/2022, 37/2025
Rückverweise
FlVG. · Flurverfassungsgesetz
§ 16b Umweltverträglichkeitsprüfung, Feststellung der UVP-Pflicht§ 16b
…sind die mitwirkenden Behörden gemäß Abs. 5, der Naturschutzanwalt und die Standortgemeinde unter Anschluss von Unterlagen, die eine Beurteilung der Auswirkungen gemäß § 16a Abs. 1 lit. a bis d ermöglichen, zu informieren. (2) Der Naturschutzanwalt kann innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung die Feststellung beantragen…
§ 16c Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltverträglichkeitserklärung§ 16c*)
…Anfälligkeit für Risiken schwerer Unfälle oder von Naturkatastrophen sowie gegenüber Klimawandelfolgen (insbesondere aufgrund der Lage); b) Beschreibung der vom Vorhaben voraussichtlich berührten Umwelt (§ 16a Abs. 1); c) Beschreibung der möglichen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt, darunter auch Auswirkungen aufgrund der vorhabensbedingten Anfälligkeit für Risiken schwerer Unfälle…
§ 27 Abschluss des Verfahrens§ 27*)
…Verordnung abzuschließen. (2) Im Hinblick auf die Erlassung eines Plans gemäß § 16 Abs. 1, der einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den §§ 16a bis 16g unterliegt, hat die Behörde vor Abschluss des Verfahrens (Abs. 1) zu überprüfen, ob die Durchführung der gemeinsamen Maßnahmen sowie die Errichtung…
§ 83 B. Im Zuge eines Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs-,Teilungs- oder Regulierungsverfahrens§ 83*)
…Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung, der Jagd und der Fischerei berührt, bei denen neben der Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes (§§ 16a bis 16g) eine Verpflichtung zur Prüfung der Umweltauswirkungen auch aufgrund der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und…