§ 3 Träger des Tourismus
In Kraft seit 20. Februar 2021
Up-to-date
Zur Pflege und Förderung des Tourismus im Burgenland sind unter Berücksichtigung der tourismuspolitischen Landesstrategie folgende Trägerorganisationen berufen:
1. das Land Burgenland,
2 . die Burgenland Tourismus GmbH als Landestourismusorganisation,
3. die Tourismusverbände und
4. die Gemeinden.
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