§ 7 Rechtsbeziehungen zwischen dem Land und dem Rechtsträger — Bgld. PBÜ-G
Über die Zuweisung ist zwischen dem Land und dem Rechtsträger eine vertragliche Vereinbarung zu treffen. Diese Vereinbarung hat insbesondere zu enthalten:
1. den Zweck der Zuweisung,
2. die Dauer der Zuweisung,
3. die Voraussetzungen für den Widerruf der Zuweisung,
4. eine allfällige Vertretung des Dienstgebers nach § 6a,
5. ob und in welchem Ausmaß der Rechtsträger dem Land den während der Zuweisung entstehenden Aktivitätsaufwand samt Nebenkosten zu ersetzen und einen Beitrag zur Deckung des Pensionsaufwandes (Deckungsbeitrag) zu leisten hat.
§ 13 Bgld. PBÜ-G · Bgld. PBÜ-G · Burgenländisches Personalzuweisungs- und Betriebsübergangsgesetz
§ 13 In-Kraft-Treten
… 1 Z 5a, 8 und 9, § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 3, § 6a, § 7 Z 4 und 5 sowie die §§ 10 bis 13 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 35/2025 treten mit…
§ 1 Regelungsgegenstand
…die Vertretung des Dienstgebers (§ 6a), 5. die Rechtsbeziehungen zwischen dem Land und dem Rechtsträger (§ 7), 6. das Optionsrecht (§ 8), 7. den Betriebsübergang auf das Land, eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband (§ 9), 8. die Datenübermittlung, (§ 10) 9. die Rechtsnachfolge (§ 11).…
§ 6a Vertretung des Dienstgebers
…1) Die Landesregierung kann mit dem Rechtsträger vereinbaren (§7), dass der Rechtsträger Angelegenheiten des Dienst- und Besoldungsrechtes der zugewiesenen Landesvertragsbediensteten selbständig zu entscheiden und zu erledigen hat. Dazu gehören insbesondere 1. die Personalverwaltung, 2…
§ 9 Betriebsübergang auf das Land,eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband
…Erhaltung von Arbeitsplätzen dienen. (4) Soweit die gemäß Abs. 1 oder 3 übergegangenen Rechte und Pflichten zum Vorteil der oder des betroffenen Vertragsbediensteten abweichen, gelten sie als gemäß § 7 des Bgld. LBedG 2020 oder § 14 des Bgld. GemBG 2014 in der jeweils geltenden Fassung, getroffene Regelungen, die frühestens nach dem Ablauf eines…
§ 31 Bgld. GemBG 2014 · Bgld. GemBG 2014 · Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014
§ 31 § 31
…Auf die Zuweisung von Gemeindebediensteten zu einem von der Gemeinde verschiedenen Rechtsträger sind die §§ 1 bis 8 des Burgenländischen Personalzuweisungs- und Betriebsübergangsgesetzes - Bgld. PBÜ-G , LGBl. Nr. 27/2004, sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass die im Bgld. PBÜ-G der Landesregierung übertragenen Aufgaben hinsichtlich der Gemeindebediensteten dem Gemeinderat zukommen…
§ 141 § 141
…sind jedoch jene Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf Gemeindebedienstete anderer Entlohnungsschemata beziehen. (3) Abweichend von § 31 sind die §§ 3, 4, 7 und 8 Bgld. PBÜ-G nicht anzuwenden. § 6 Abs. 3 Bgld. PBÜ-G ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass fachlich und innerdienstlich die Leiterin oder der Leiter…
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