Bgld. LBedG 2020
Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346
Nach Beendigung der Tagesarbeitszeit ist der oder dem Bediensteten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren.
§ 41 Bgld. LBedG 2020 · Bgld. LBedG 2020 · Burgenländisches Landesbedienstetengesetz 2020
§ 41
…Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346 § 41 Tägliche Ruhezeiten Nach Beendigung der Tagesarbeitszeit ist der oder dem Bediensteten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren.…
§ 134
… 132 sind anstelle von § 37 (Begriffsbestimmungen), § 38 (Dienstplan), § 39 (Höchstgrenze der Arbeitszeit), § 40 (Ruhepausen), § 41 (Tägliche Ruhezeiten), § 42 (Wochenruhezeit), § 43 (Nachtarbeit), § 44 (Ausnahmen von Arbeitszeitbeschränkungen) und § 46 (Zeitliche Mehrdienstleistungen) die Bestimmungen des…
§ 44
Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346 § 44 Ausnahmen von Arbeitszeitbeschränkungen (1) Die §§ 39 bis 42 und § 43 Abs. 1 und 2 sind nicht anzuwenden: 1.…
§ 121
Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346 14. Abschnitt Sonderbestimmungen für Lehrerinnen und Lehrer des Joseph Haydn-Konservatoriums § 121 Anwendungsbereich…
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