(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes über den Grunderwerb durch ausländische Staatsangehörige gelten nicht für
1. Personen in Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Art. 39 des EG-Vertrags oder nach Art. 28 des EWR-Abkommens,
2. Personen und Gesellschaften in Ausübung der Niederlassungsfreiheit nach den Art. 43 und 48 des EG-Vertrags oder nach Art. 31 und 34 des EWR-Abkommens,
3. Personen und Gesellschaften in Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 49 des EG-Vertrags oder nach Art. 36 des EWR-Abkommens,
4. Personen in Ausübung des Aufenthaltsrechts, soweit sich dies aus dem Recht der Europäischen Gemeinschaft oder aus dem EWR-Abkommen ergibt,
5. Personen und Gesellschaften im Rahmen der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 des EG-Vertrags oder nach Art. 40 des EWR-Abkommens.
(2) Soweit sich aus staatsrechtlichen Verpflichtungen ergibt, dass Personen gleich wie inländische Staatsangehörige zu behandeln sind, gelten die Regelungen über den Grunderwerb durch ausländische Staatsangehörige nicht.
(3) Das Vorliegen einer der Voraussetzungen nach Abs. 1 hat die Rechtserwerberin oder der Rechtserwerber nachzuweisen.
Rückverweise
Bgld. GVG 2007 · Burgenländisches Grundverkehrsgesetz 2007 - Bgld. GVG 2007
§ 12 Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
…gemeinsamen Rechtserwerb durch Ehegatten oder eingetragene Partner oder Lebensgefährten einer von ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder mit inländischen Staatsangehörigen im Sinne des § 3 Abs. 1 gleichgestellt ist. (2) § 5 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden.…
§ 3 Gleichstellung mit inländischen Staatsangehörigen
…Gesellschaften in Ausübung der Niederlassungsfreiheit nach den Art. 43 und 48 des EG-Vertrags oder nach Art. 31 und 34 des EWR-Abkommens, 3. Personen und Gesellschaften in Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 49 des EG-Vertrags oder nach Art. 36 des EWR-Abkommens, 4. Personen…
§ 9 Erklärungspflichtige Rechtserwerbe
…oder der Rechtserwerber 1. das Baugrundstück nicht als Freizeitwohnsitz nutzt oder nutzen lässt; 2. die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder eine der Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 erfüllt und 3. über die in diesem Gesetz vorgesehenen Rechtsfolgen einer dem Inhalt der Erklärung widersprechenden Nutzung unterrichtet ist. (3) Die Erklärung…
§ 11 Genehmigungspflicht
…1) Rechtserwerbe gemäß §§ 4 oder 7 unter Lebenden durch ausländische Staatsangehörige (§ 2 Abs. 3), die nicht gemäß § 3 Abs. 1 inländischen Staatsangehörigen gleichgestellt sind, bedürfen der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung, soweit nicht die Voraussetzungen des § 12…