(1) Eine Genehmigung nach § 11 ist nicht erforderlich, wenn
1. die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Z 1, 2 und 8 vorliegen oder
2. beim gemeinsamen Rechtserwerb durch Ehegatten oder eingetragene Partner oder Lebensgefährten einer von ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder mit inländischen Staatsangehörigen im Sinne des § 3 Abs. 1 gleichgestellt ist.
(2) § 5 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden.
Rückverweise
Bgld. GVG 2007 · Burgenländisches Grundverkehrsgesetz 2007 - Bgld. GVG 2007
§ 17 Zulässigkeit der Eintragung
…4 oder 2. ein rechtskräftiger Bescheid oder eine Bestätigung gemäß § 5 Abs. 2, § 10 Abs. 2 oder § 12 Abs. 2 oder 3. eine gemäß § 9 Abs. 5 bestätigte Erklärung. (2) Abs. 1 gilt nicht, wenn 1. der Verbücherung…
§ 11 Genehmigungspflicht
…3), die nicht gemäß § 3 Abs. 1 inländischen Staatsangehörigen gleichgestellt sind, bedürfen der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung, soweit nicht die Voraussetzungen des § 12 vorliegen. (2) Eine Genehmigung für einen Rechtserwerb nach Abs. 1 darf unbeschadet der Bestimmungen des 2. und 3. Abschnitts nur erteilt werden, wenn staatspolitische…
§ 30 Landesverwaltungsabgaben
…1969, in der jeweils geltenden Fassung, sinngemäß. (2) Negativbestätigungen gemäß § 5 Abs. 2, § 10 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 sind von den in landesrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Verwaltungsabgaben befreit.…
§ 22 Erneute Versteigerung
…Genehmigungsbescheid oder 2. einen rechtskräftigen Bescheid oder eine Bestätigung gemäß § 5 Abs. 2, § 10 Abs. 2 oder § 12 Abs. 2 oder 3. eine gemäß § 9 Abs. 5 bestätigte Erklärung vorweisen. (2) Zwischen Bekanntmachung des neuen Versteigerungstermins und der Versteigerung…