Bgld. GemBG 2014
Gliederung
VII. HAUPTSTÜCK Sonderbestimmungen für Gemeindebedienstete in der schulischen Tagesbetreuung
3. Abschnitt Besondere Bestimmungen für Betreuungspersonen der Entlohnungsgruppen gb1 und gb2
§ 151m § 151m
Rückverweise
Das Monatsentgelt der in § 151l genannten pädagogischen Fachkräfte richtet sich nach § 150c Abs. 1 in Verbindung mit § 151c Abs. 1. § 150c Abs. 2 ist anzuwenden.
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