§ 151m Monatsentgelt
In Kraft seit 01. September 2016
Up-to-date
Das Monatsentgelt der in § 151l genannten pädagogischen Fachkräfte richtet sich nach § 150c Abs. 1 in Verbindung mit § 151c Abs. 1. § 150c Abs. 2 ist anzuwenden.
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