Zur Ausführung baulicher Maßnahmen befugte Personen
§ 11
(1) Der Inhaber der Bewilligung (Bauherr) hat sich zur Ausführung einer im § 2 Abs 1 Z 1 bis 4, 6 und 8 angeführten baulichen Maßnahme, ausgenommen Traglufthallen, Zelte und Wohnwagen sowie Nebenanlagen im Sinn des § 10 Abs 4 zweiter Satz, solcher Personen zu bedienen, die hiezu nach gewerberechtlichen oder sonstigen Rechtsvorschriften ausdrücklich befugt sind (Bauausführende).
(2) Der Bauherr hat ferner für die Überwachung der Vornahme von im § 2 Abs 1 Z 1 bis 4, 6 und 8 angeführten baulichen Maßnahmen, ausgenommen Traglufthallen, Zelte und Wohnwagen sowie zu Wohnbauten gehörige und dem Bedarf der Bewohner dienende Nebenanlagen, einen Bauausführenden oder eine sonstige hiezu nach gewerberechtlichen oder sonstigen Rechtsvorschriften ausdrücklich befugte Person als Bauführer zu bestellen.
(3) Jeder Bauausführende hat im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben für die Einhaltung der Bewilligung einschließlich der Pläne und technischen Beschreibung und der maßgeblichen Bauvorschriften sowie für die werksgerechte Ausführung der übernommenen Arbeiten einschließlich der verwendeten Baustoffe zu sorgen.
(4) Dem Bauführer obliegt ebenfalls die Verpflichtung, für die Einhaltung der Bewilligung einschließlich der Pläne und technischen Beschreibung und der maßgeblichen Bauvorschriften zu sorgen.
(5) Von Verfügungen der Baubehörde betreffend die bauliche Maßnahme haben sich der Bauherr, die Bauausführenden und der Bauführer wechselseitig ohne Verzug Mitteilung zu machen.
Rückverweise
BauPolG · Baupolizeigesetz 1997
§ 11
…Zur Ausführung baulicher Maßnahmen befugte Personen § 11 (1) Der Inhaber der Bewilligung (Bauherr) hat sich zur Ausführung einer im § 2 Abs 1 Z 1 bis 4, 6 und 8 angeführten baulichen…
§ 12 Beginn der Ausführung einer baulichen Maßnahme
…Unternehmen anzuschließen, wenn ein solcher Nachweis nicht bereits im vorausgegangenen Bauverfahren erbracht worden ist. (4) Mit dieser Anzeige ist der vom Bauherrn gemäß § 11 bestellte Bauführer namhaft zu machen. Dies gilt auch sinngemäß für den Fall, daß während der Ausführung der baulichen Maßnahme ein anderer Bauführer bestellt wird.…
§ 15
…diesem Zweck sind den Organen der Baubehörde jederzeit die Baustellen in allen ihren Teilen zugänglich zu machen und über ihr Verlangen von den in § 11 angeführten Personen Auskünfte zu erteilen. Im Rahmen der Überprüfung kann die Baubehörde, wenn sie es wegen der besonderen Art der baulichen Maßnahme zur Prüfung ihrer…
§ 16 Folgen der bescheidwidrigen oder nichtbewilligten Ausführung baulicher Maßnahmen
…sich im letzten Fall um Arbeiten nach § 12 Abs 2; 2. die bauliche Maßnahme nicht durch eine hiezu befugte Person (§ 11) ausgeführt bzw überwacht wird; 3. die im Bewilligungsbescheid vorgeschriebenen Auflagen nicht erfüllt werden; 4. baubehördlichen Anordnungen im Sinn des § 13 nicht entsprochen wird…