(1) Mit der Ausführung einer baulichen Maßnahme darf vor Rechtskraft des Bewilligungsbescheides nicht begonnen werden.
(2) Bei Vorliegen eines anstandslosen Ergebnisses einer Bauverhandlung kann die Baubehörde aber, wenn gegen das Vorhaben auch vom Standpunkt der öffentlichen Interessen (§ 9 Abs. 1) keine Bedenken bestehen, über Ersuchen des Bewilligungsbewerbers diesem jene Arbeiten (Z B. Planierung des Bauplatzes, Aushub der Baugrube) bezeichnen, für welche dieses Verbot nicht gilt.
(3) Der Bauherr hat den Beginn der Ausführung der baulichen Maßnahme der Baubehörde vorher schriftlich anzuzeigen. Bei der Ausführung des Abbruches eines Baues mit einem umbauten Raum von mehr als 500 m3 ist der Anzeige ein abgeschlossener Vertrag über die ordnungsgemäße Behandlung des anfallenden Abbruchmaterials durch ein hiezu befugtes Unternehmen anzuschließen, wenn ein solcher Nachweis nicht bereits im vorausgegangenen Bauverfahren erbracht worden ist.
(4) Mit dieser Anzeige ist der vom Bauherrn gemäß § 11 bestellte Bauführer namhaft zu machen. Dies gilt auch sinngemäß für den Fall, daß während der Ausführung der baulichen Maßnahme ein anderer Bauführer bestellt wird.
Rückverweise
BauPolG · Baupolizeigesetz 1997
§ 4 Unterlagen bei Bewilligungsansuchen
…des Verzeichnisses mit dem Grundbuchstand ist vom Bewilligungswerber durch eine ausdrückliche Erklärung zu bestätigen; d) bei Bauführungen erforderlichenfalls die Bauplatzerklärung gemäß den §§ 12 ff des Bebauungsgrundlagengesetzes - BGG, soweit diese nicht mit dem Bauansuchen beantragt wird; e) bei Bauten für Start- und Übergangswohnungen eine Erklärung der Grundeigentümer über die…
§ 23 Strafbestimmungen
…1) Wer 1. ohne baubehördliche Bewilligung eine bauliche Maßnahme ausführt (§ 12 Abs 1 und 2); 2. trotz Einstellung gemäß § 16 Abs 1 und 2 bzw 7 eine bauliche Maßnahme weiterführt; 3. bei…
§ 16 Folgen der bescheidwidrigen oder nichtbewilligten Ausführung baulicher Maßnahmen
…oder die erteilte Bewilligung nachträglich aufgehoben wurde oder nicht rechtskräftig ist, es sei denn, es handelt sich im letzten Fall um Arbeiten nach § 12 Abs 2; 2. die bauliche Maßnahme nicht durch eine hiezu befugte Person (§ 11) ausgeführt bzw überwacht wird; 3. die im Bewilligungsbescheid vorgeschriebenen…