Ra 2025/21/0102 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Das VwG durfte im Rahmen seiner Gefährdungsprognose berücksichtigen, dass der Fremde die strafbaren Handlungen in einem Zeitraum von mehr als vier Jahren gesetzt hat (VwGH 21.12.2022, Ra 2020/21/0245), die Schadenssumme mehr als € 300.000,00 betragen hat (VwGH 1.7.2021, Ra 2021/21/0017), und der Fremde auch die Pflegebedürftigkeit und die körperlichen Einschränkungen von zwei Opfern, nachdem er zuvor zu diesen Personen ein entsprechendes Vertrauensverhältnis aufgebaut hatte, ausgenutzt hat.