JudikaturVwGH

Ra 2025/18/0033 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
26. Juni 2025

Betreffend die Erlassung eines befristeten Einreiseverbotes ist (ungeachtet der freiwilligen Heimreise in den Herkunftsstaat) ein rechtliches Interesse des Revisionswerbers an einer Entscheidung des VwGH weiterhin anzunehmen (vgl. in diesem Sinne VwGH 10.4.2025, Ra 2024/20/0672, betreffend die Erlassung eines unbefristeten Einreiseverbotes; siehe auch VfGH 5.3.2020, E 2767/2019, wonach bei einem mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigten Einreiseverbot "der Beschwerdeführer auch dann beschwert [bleibt], wenn er sich freiwillig wieder unter den Schutz seines Herkunftsstaates gestellt hat").

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