JudikaturVwGH

Ra 2025/16/0033 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
03. September 2025

Der in der Zurückweisung des Bauansuchens im Anschluss an den Begründungsteil dieses Bescheides, aufgenommene "Hinweis hinsichtlich der festen Gebühren" stellt lediglich eine Information im Sinne des § 34 Abs. 1 GebG dar, dem unzweifelhaft kein normativer Charakter zukommt, und der somit auch nicht mit Rechtsmitteln bekämpfbar ist (vgl. dazu etwa VwGH 1.2.2024, Ra 2022/16/0095; 6.10.1994, 94/16/0195, jeweils mwN).