Ra 2025/15/0002 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Rechtssatz
16. Oktober 2025
Ra 2025/15/0002 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Beschwerde den in § 250 Abs. 1 BAO bezeichneten Erfordernissen entspricht, ist davon auszugehen, dass der Rechtsschutz nicht durch einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf.