Beim Ausspruch über die Verjährung handelt es sich um einen von Aussprüchen über die Gebührlichkeit (oder hier: von einem Ausspruch über die der Gebührlichkeit besoldungsrechtlicher Ansprüche vorgelagerte Frage des Besoldungsdienstalters) trennbaren Ausspruch (VwGH 21.7.2025, Ra 2024/12/0112).
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