Eine Differenzierung allein verfahrensrechtlich unterschiedlich gelagerter Fälle würde die Gleichstellung potentiell betroffener Beamter, wie sie der Gesetzgeber ausweislich der parlamentarischen Materialien bewirken wollte, um den Geboten des Art. 20 GRC und den dazu ergangenen Aussagen des EuGH im Urteil vom 20. April 2023, C-650/21, Rechnung zu tragen, konterkarieren (VwGH 18.12.2025, Ro 2024/12/0041, 0042).
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