Nichtstattgebung - Übertretung nach dem AVRAG - Auf Grund der Angaben im Antrag nach § 30 Abs. 2 VwGG ist ein unverhältnismäßiger Nachteil im Sinne dieser Bestimmung nicht ersichtlich. Es wird im Antrag insbesondere nicht ausgeführt, inwieweit dem Revisionswerber nicht auf Antrag die Zahlung in Raten oder Stundung der Geldstrafe (§ 54b Abs. 3 VStG) bewilligt werden könnte (vgl. z.B. den hg. Beschluss vom 6. November 2007, Zl. AW 2007/10/0055, und im Zusammenhang mit einer Abgabenforderung ähnlich dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 11. August 1999, B 1181/99).
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