JudikaturVwGH

Ra 2025/10/0111 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
03. September 2025

Ob der Spruch ausreichend bestimmt ist, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls (VwGH 13.7.2022, Ra 2020/11/0016). Es liegt insoweit nur dann eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, wenn vom VwG diesbezüglich ein unvertretbares und die Rechtssicherheit beeinträchtigendes Ergebnis erzielt wurde (VwGH 12.3.2024, Ra 2022/10/0045).